Kurzzusammenfassung
Inhaltsverzeichnis
Einleitung (Auszug)
Schlussbetrachtung
Kurzzusammenfassung:
Das Zisterzienserkloster Doberan ist seit seiner
Gründung der kontinuierliche Kristallisationspunkt von
Memoria und Repräsentation der mecklenburgischen
Dynastie vom 12. bis ins 20. Jahrhundert. Die
spätmittelalterlichen schriftlichen Klosterzeugnisse
verknüpfen dabei explizit Konvents- und
Herrschaftsgeschichte und reflektieren dessen Funktion als
Hauskloster. Grabmonumente und Objekte der Sepulkralkultur
spiegeln bis in die Neuzeit hinein die Entwicklungsstufen
von der liturgischen Memoria hin zu einer historisch
fundierten, zukunftsorientierten Traditionspflege wider, die
das ehemalige Kloster zu einem herrschaftlichen Museum
umformten. Nebenlinien der Dynastie etablierten im
14. Jahrhundert weitere eigenständige,
residenznahe Grabstätten von kurzfristigerer Dauer
(u.a. in Güstrow, Malchow, Röbel, Rostock,
Sternberg und Wanzka).
In der Frühen Neuzeit reflektieren die neu errichteten
Hauptgrablegen im Dom zu Güstrow und im Dom zu Schwerin
die wachsende Bedeutung der Residenzen der Landesteile und
den Umbruch der Reformation. Die mecklenburgische
Sepulkraltopographie erfährt mit der nur noch
sporadischen Wahl Doberans als Bestattungsort einen
tiefgreifenden Wandel. Die Tradition der altgläubigen
Stiftungsleistungen wird in der Sorge um die neue
evangelische Landeskirche weitergeführt, der Fortfall
der liturgisch fundierten Memoria durch eine profanierte
Erinnerungskultur kompensiert. Zentrales Moment
herrschaftlicher Selbstversicherung bleibt dabei die
Genealogie der Dynastie in Form von Text und Bild.
Die Planungen und das Zeremoniell der herrschaftlichen
Begängnisse und Bestattungen stellen, über die
Zäsur der Reformation hinweg, wesentliche Momente
herrschaftlicher Legitimation dar. In der Frühen
Neuzeit wird eine größere Öffentlichkeit bei
den Bestattungen hergestellt und durch den Einsatz
verschiedener neuer Publikationsformen (Predigten,
Leichenprozesse etc.) zusätzlich über Raum und
Zeit erweitert.
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Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
- 1.1 Untersuchungsansatz der Arbeit
1.2 Quellenlage
1.3 Forschungsliteratur
1.4 Aufbau der Arbeit
2. Das Kloster Doberan als Grablege der mecklenburgischen
Fürsten und Herzöge des Mittelalters –
Grundlegung und Sicherung der Dynastie
- 2.1 Grundlagen und Voraussetzungen
- 2.1.1 Landesherrschaft und Christianisierung in
Mecklenburg
- 2.1.1.1 Klöster in der Residenz Mecklenburg
2.1.1.2 Die erste Gründung des Klosters Doberan in
Althof
- 2.1.2 Vorgaben des Zisterzienserordens für
Bestattung und Grabmalsgestaltung
- 2.2 Das fürstliche Doberan – Etablierung
eines Ursprungs
- 2.2.1 Die zweite Gründung des Klosters Doberan
2.2.2 Pribislav – Die Heimholung des Gründers
- 2.2.2.1 Pribislavs Bestattung in Lüneburg
2.2.2.2 Die Translation – Pribislav der christliche
Stammvater
2.2.2.3 Pribislavs Grab in Doberan
- 2.2.3 Die Fürstengruft als Integrationsort
- 2.2.3.1 Die romanische Fürstenkapelle –
Dynastisches Prinzip und die Nivellierung des Individuums
- 2.2.3.1.1 Begräbnisse und Stiftungen der
mecklenburgischen Häuser Rostock, Werle und Mecklenburg
2.2.3.1.2 Die Konkurrenz der städtischen Bettelorden
– Persönliche Frömmigkeit und Nähe zum
Herrschaftssitz
- 2.2.3.2 Die gotische Neugestaltung der Fürstengruft
2.2.3.3 Momente der Auszeichnung – Hervorhebung
einzelner Personen außerhalb der Gruft
2.2.3.4 Öffentlichkeit und Teilhabe an der
klösterlichen Memoria – ein Problem
- 2.2.3.4.1 Das Kloster als öffentlicher Ort?
2.2.3.4.2 Der weibliche Anteil an der familiären und
herrschaftlichen Memoria
- 2.3 Das herzogliche Doberan – Visualisierung von
Memoria und Herrschaft
- 2.3.1 Herrschaft zwischen Vergangenheit, Gegenwart und
Zukunft – Die Erlangung der Herzogswürde und neue
Formen der Memoria
- 2.3.1.1 Das sog. Doberaner Nekrolog (1337/47) als
Zeichen der dynastischen Einheit
2.3.1.2 Die Doberaner Genealogie (1364/65 bzw.
1403–1409)
- 2.3.1.2.1 Die Doberaner Genealogie als Geschichte eines
dynastischen Sieges
2.3.1.2.2 Die Parchimsche Genealogie (1364/65) –
Geschichte und Rechtssicherheit
2.3.1.2.3 Die Doberaner Genealogie (1364/65) im Doberaner
Diplomatar – Rechtssicherheit und Memoria im Einklang
mit der Geschichte
- 2.3.1.3 Albrecht II. – Der räumliche Wechsel
zum Chor und der Beginn bildlicher Einzeldarstellung
- 2.3.2 Die memorialen Gegenkonzepte –
Differenzierung der mecklenburgischen Herrscherhäuser
in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
2.3.3 Die Königstumba – Ein
»mecklenburgischer König« in Doberan
2.3.4 Das Oktogon – Ein Tempel in der Kirche
- 2.3.4.1 Die neue Herzogsgruft
2.3.4.2 Die Herzogsbilder des Oktogons
2.3.4.3 Das Oktogon als Heiliges Grab
2.3.4.4 Bestattungen im Oktogon
- 2.4 Das landesherrliche Doberan – Ort der Memoria
und Ort historischer Konzepte
- 2.4.1 Die Herzogsstandbilder – Die zwei
Körper des Herzogs
2.4.2 Doberan als Ort von Geschichtsbildern
- 2.4.2.1 Niklot – Projektion einer
königlich-wendischen Geschichtskonzeption
2.4.2.2 König Anthyrius – Moment der historischen
Neuorientierung
- 2.4.3 Das Kloster Doberan im 16. Jahrhundert zwischen
Fürstenreformation und Residenzbildung
- 2.4.3.1 Das Kloster Doberan und die Reformation
2.4.3.2 Die Kontinuität – Grabmäler Herzog
Albrechts VII. und Herzog Magnus' III.
2.4.3.3 Die »Neuentdeckung« Doberans –
Restauration und Neuausstattung durch Herzog Ulrich
2.4.3.4 Die Doberaner Ahnengalerie – Rekonstruktion
und Versammlung einer Familie
- 2.5. Ausblick
3. Frühneuzeitliche Hofkirchen, Residenzgrablegen
und Grabgestaltungen – Schwerin, Güstrow und
Doberan
- 3.1 Residenzgrablege Schwerin
- 3.1.1 Neugestaltungen von Schloss und Schlosskirche
Schwerin im Kontext von Reformation und Residenzbildung
unter Johann Albrecht I.
3.1.2 Der Umbruch – Die neue Fürstengrablege im
Dom zu Schwerin
- 3.1.2.1 Vorreformatorische Gräber
3.1.2.2 Die Reformation des Doms
3.1.2.3 Die Einrichtung der Fürstengruft durch Johann
Albrecht I. und ihre Bestattungen
3.1.2.4 Das Grabmal Herzog Christophs
- 3.2 Residenzgrablege Güstrow
- 3.2.1 Restauration und reformatorische Umgestaltung des
Doms im Kontext des parallelen Residenzausbaus unter Herzog
Ulrich
3.2.2 Das Dormitorium Ulrici und die fürstlichen
Epitaphien
3.2.3 Der Dom als Geschichtsort – Tumba und
Genealogien
3.2.4 Die Johann-Albrecht-Gruft
3.2.5 Die Gustav-Adolf-Gruft
- 3.3 Residenzgrablege Doberan
- 3.3.1 Das Adolf-Friedrich-Monument
3.3.2 Bestattungen im Adolf-Friedrich-Monument
- 3.3.2.1 Anna Maria und Juliana
3.3.2.2 Adolf Friedrich I.
3.3.2.3 Christian I. (Louis)
3.3.2.4 Bestattungen des 18. Jahrhunderts
- 3.3.3 Bestattungen des 19. und 20. Jahrhunderts
- 3.4 Ausblick
4. Organisation und Funktion fürstlicher
Begängnisse und Bestattungen im Kontext von
Herrschaftslegitimation und Repräsentation
- 4.1 Notifikationen, Einladungen und Verschreibungen
– Herrschaftliche Begängnisse und Bestattungen
als Konstruktionen einer organisierten und beschränkten
Öffentlichkeit
- 4.1.1 Notifikationen und Einladungen an auswärtige
Fürstenhäuser
- 4.1.1.1 Notifikationen und Kondolenzbriefe
4.1.1.2 Teilnahme fürstlicher Personen und Gesandter an
Begängnissen und Bestattungen im Spiegel der
Einladungsschreiben
- 4.1.2 Praxis der Verschreibungen – Zur
Inszenierung repräsentativer Öffentlichkeit bei
herrschaftlichen Bestattungen
- 4.1.2.1 Verschreibungen im Spätmittelalter und
während des reformatorischen Umbruchs
4.1.2.2 Verschreibung des Adels in der Frühen Neuzeit
4.1.2.3 Verschreibung von Geistlichkeit und Schulen in der
Frühen Neuzeit
4.1.2.4 Verschreibung von Städten und Trabanten in der
Frühen Neuzeit
- 4.1.2.4.1 Verschreibung von Bürgerschaft und
Stadträten
4.1.2.4.2 Verschreibung von Trabanten und Maßnahmen
zum Ausschluss von Öffentlichkeit
- 4.2 Herrschaft und Tod – Wandel dynastischer
Repräsentation und herrschaftlicher Selbstversicherung
bei Begängnis, Prozess und Bestattung
- 4.2.1 Christlich vnnd furstlich nach altem loblichenn
wolhergebrachtenn gebrauch – Überlieferung und
Darstellung herrschaftlicher Bestattungen
4.2.2 Herrschaftliche und dynastische Repräsentation im
Kontext der Bestattungen
4.2.3 Bestattung und Leichenprozess in der Frühen
Neuzeit – Tradition und Wandel der Repräsentation
- 4.2.3.1 Genealogische und herrschaftliche
Wappen-Repräsentation
4.2.3.2 Räumliche und zeitliche Dimensionen
4.2.3.3 Symbolische Sicherungskonzepte der Nachfolge und
Herrschaftslegitimation
- 4.3 Die Allgegenwart des herrschaftlichen Todes –
den Tod öffentlich machen
- 4.3.1 Geläut, Salven und Musik – Akustische
Repräsentation bei herrschaftlichen Bestattungen
4.3.2 Frühneuzeitliche Leichenpredigten und Orationes
- 4.3.2.1 Auftrag, Erstellung, Vortrag und Druck
4.3.2.2 Da ligt nun Ihr lieben Meckelburger die Grundfest
vnsers Landes – Leichenpredigten und Orationes als
herrschaftliche Propagandainstrumente
4.3.2.3. Dynastische Repräsentation in Leichenpredigten
und Orationes
4.3.2.4 Leichenpredigten und Orationes als Multiplikatoren
der Öffentlichkeit
5. Schlussbetrachtung
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
- 6.1 Quellen
- 6.1.1 Archivalische Quellen
6.1.2 Gedruckte Quellen
6.1.3 Drucke fürstlicher Leichenpredigten, Orationes
und Funeralschriften
- 6.2 Literatur
7. Quellenanhang
8. Abbildungen
9. Abbildungsnachweise
10. Tabellen
11. Abkürzungsverzeichnis
Faltblatt (Genealogie)
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Einleitung (Auszug)
Jamque ducis magni nomina sola manent. Mit diesen
Worten und einer Aufforderung an den Leser zum Gebet
für seine Seele schließt ein Schrift-Epitaph, das
dem 1503 verstorbenen mecklenburgischen Herzog
Magnus II. in seiner Begräbnisstätte, dem
Zisterzienser- und Hauskloster der Dynastie in Doberan,
nachgesetzt wurde. Der vorgeschaltete Text thematisiert
darüber hinaus die ehemalige Stellung des Toten unter
den Großen der Welt, seine Qualitäten als Regent
sowie seinen Einsatz für die Reformation der Kirche und
seine durch Pilgerfahrten belegte, persönliche
Frömmigkeit. Auch durch ewige Stiftungen für das
Kloster selbst hatte der Herzog dafür gesorgt, dass von
seiner Person im Vollzug der liturgischen Memoria durch den
Konvent mehr erinnert wurde als sein Name. Davon zeugt
beispielhaft eine Fensterstiftung in der Klosterkirche, von
der sich die Darstellung seiner Person erhalten hat. Seine
Nachfahren installierten ihrerseits eine lebensgroße,
vollplastische Holzfigur von Magnus II. in der
Nähe seiner Grabstätte, die ihn in voller
Rüstung und mit der Fahne seines Landes zeigt und sich
in das dynastische Ensemble der bereits im Kloster
vorhandenen Grabmäler einpasste. Bei seinem
Begängnis in der St. Georgen Kirche zu Wismar
wurde in dem zeremoniellen Aufzug der von Adeligen
geführten Pferde die Rüstung des Toten auf seinem
Leibpferd sitzend hinter den Fahnen der Landesteile und den
getragenen Herrschaftsinsignien Stab bzw. Siegel
mitgeführt. In einer lateinischen Rede hatte Albert
Krantz die Leistungen des Herzogs als Landesfürst und
seine Sorge für die Kirchen seiner Herrschaft vor einer
umfänglichen Versammlung von Familienmitgliedern,
fürstlichen Gesandten, geistlichen
Würdenträgern, adeligen Männern und Frauen,
Hofangehörigen und weiteren Untertanen dargelegt. Sein
Bruder Balthasar und seine zwei Söhne führten die
Trauerfeier als Amtsnachfolger des Regenten an. Am Ende
der Zeremonie wurden Helm und Schild des Toten zerschlagen.
Genau hundert Jahre später wurde Herzog Ulrich von
Mecklenburg-Güstrow (gest. 1603) in der von ihm in
seiner Residenz Güstrow neu etablierten Gruft und einem
von ihm selbst gestalteten Sarg beigesetzt. Im Chor der
ehemaligen Stiftskirche, die er durch umfangreiche
Neueinrichtungen zu einer Hof- und Grabeskirche umgestaltet
hatte, ließ er zu Lebzeiten für sich und seine
beiden Frauen ein raumgreifendes Epitaph mit vollplastischen
Figuren errichten. Im Kontext der christlich-humanistischen
Ikonographie des Grabmals präsentierte sich Ulrich als
gläubiger Christ, durch eine dazugehörige
bildliche Genealogie sowie zwei weitere von ihm in Auftrag
gegebene Grabmäler für den Stiftsgründer und
Vorfahren Burwin II. (gest. 1226) reihte er sich
bewusst in die dynastische Linie seiner Ahnen ein. Von
seinen Leistungen als Landesfürst und oberster
Kirchenvater berichten vier zu seiner Aufbahrung bzw.
Beisetzung verfasste Leichenpredigten. Lateinische Orationes
wurden während der Trauerfeier im Dom und an der
Universität zu Rostock gehalten. Alle diese Texte
erschienen, wie auch die Schilderung des Leichenprozesses,
selbstständig im Druck. An dem Trauerzug vom Schloss
zur Grabeskirche nahmen neben den herzoglichen
Familienmitgliedern fürstliche Gäste, zahlreiche
protestantische Geistliche und landsässige Adelige,
Vertreter der Städte und der Rostocker
Universität, Hofbedienstete und Bürger teil.
Mitgeführt wurden Pferde, Fahnen mit den Landeswappen
sowie die Insignien, die der Nachfolger, sein Bruder Herzog
Karl, am Ende der Trauerfeier entgegennahm.
Entgegen der demütigen Behauptung des Epitaphs
für Magnus II. wurde das Ende der physischen
Existenz des Herzogs zum ausgewählten Moment
herrschaftlicher Repräsentation, die auch auf profane
Erinnerung hin ausgerichtet war. Die von ihm initiierten
Stiftungen sowie die Gestaltung seines Begängnisses und
der Grabstätte durch seine Nachfahren gaben über
seinen Tod hinaus Zeugnis von seiner guten und
rechtmäßigen Herrschaft. Sein Enkel Herzog Ulrich
sorgte seinerseits für die respektable Gestaltung der
eigenen Grabstätte. Die Bestattung, ihre mediale
Verbreitung und die rühmenden Publikation der Predigten
und Orationes lagen in der Hand seines Nachfolgers. Die
Inszenierung des Todes und des Grabes bildeten sowohl im
Leben der Fürsten selbst als auch für ihre
Nachfolger eine zentrale Sorge. Im Moment des Trauerfalls
trafen und bekräftigten sich diese beiden Intentionen.
Die Darstellung der Legitimität einer Regentschaft
gewann am Schluss derselben besondere Bedeutung, denn hier
mussten von den Nachfolgern notwendige Punkte der
Anknüpfung für ihre eigene Zukunft gefunden
werden. Das Grab und seine Gestaltung dienten dabei als
»eine Art Legitimitätsgenerator«.
Dass zwischen den beiden geschilderten Beispielen nicht nur
hundert Jahre, sondern in Mecklenburg auch die
Einführung der Reformation (1549) lagen, ist kaum
wahrnehmbar. Zu ähnlich vollziehen sich die Strategien
der herrschaftlichen Repräsentation am Grab. Und doch
weisen der Fortfall memorialer Stiftungen und der Wechsel
der Grablege auf Veränderungen hin, die für die
mecklenburgische Dynastie von größerer Bedeutung
waren, als es auf den ersten Blick ersichtlich scheint.
Untersuchungsansatz der Arbeit
Das Interesse der vorliegenden Arbeit richtet sich auf
die Konstituierung herrschaftlicher Legitimation und
Repräsentation im religiösen Kontext sowie auf
deren Wandel bzw. Kontinuität über die Zeit der
Reformation hinweg. Diese grundlegende Verbindung basiert
auf der Annahme, dass »traditionelle« Herrschaft
zu ihrem Erhalt (gegenüber den Beherrschten) stets zum
Nachweis und zur Darstellung ihrer Rechtmäßigkeit
gezwungen ist. Als herausgehobenes Ereignis soll
hierfür der Tod des Regenten in den Blick genommen
werden. In Hinblick auf die zwangsläufige Übergabe
von Herrschaft kulminiert angesichts der dieser Situation
innewohnenden Gefährdung ihrer Kontinuität das
Bemühen um eine repräsentative Legitimation.
Daneben verlangt der konkrete Augenblick des Todes eine
rituelle Bewältigung des Übergangs im Zuge der
Trauerfeiern. Daraus erschließt sich eine zweifache
Fragestellung. Was unternahm der Regent selbst zu Lebzeiten
in Vorbereitung seines Sterbens? Wie trugen seine Nachfahren
für den Verstorbenen, seine Erinnerung und seine
Bestattung, also letztendlich für ihre eigene
herrschaftliche Zukunft Sorge?
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Schlussbetrachtung
Für die Ostertage des Jahrs 1584 kündigte
Herzog Christoph an, dass seine zweite Frau, Elisabeth von
Schweden, ein beszuche will tuehen vnseren seligenn
vorfahren hochloblicher gedechtnüs, begrebnüs so
in unszerm Closter Dobrran sindt. Mit diesem Anliegen
beabsichtigte das Paar augenscheinlich auch, die in den
Jahren zuvor durch den Bruder Ulrich und dessen Frau
Elisabeth vollzogene Restauration der Kirche an einem hohen
Kirchenfest zu würdigen. Durch die Installation der
herzoglichen Memorialbilder an den Chorschranken (1582) und
die Fertigstellung des großen Fürstenepitaphs
(1583) hatte man die Umgestaltung der Kirche im Jahr zuvor
abgeschlossen. Vermutlich war das bereits 1581 getraute Paar
bislang durch die Wiederherstellungsarbeiten an diesem
»Antrittsbesuch« bei den Ahnen gehindert worden.
In den Residenzen Schwerin und Güstrow hatte man die
neuen Grablegen der beiden Landesteile zu diesem Zeitpunkt
bereits längst etabliert, ausgestaltet und auch belegt.
Anhand der Doberaner Überlieferung konnte gezeigt
werden, dass die Gründung des Klosters (1171) durch den
ersten vom Reich belehnten Fürsten des Landes
grundlegend für die identitätsstiftende Kraft des
Orts war. Die Translation Pribislavs (1219–1226)
befestigte schließlich gleichermaßen für
Dynastie und Konvent die Funktion als Hauskloster und
Grablege. Die urkundlich belegten Stiftungen und die
Gestaltung der familiären Gruft im Nordquerschiff gaben
wie das Stammbaumfenster (dat. 1337/48) der umfassenden
Sorge um die liturgische Memoria der gesamten
Nachkommenschaft Ausdruck (Linien Rostock, Mecklenburg,
Werle, Parchim-Richenberg). Neben den dinglichen Zeugnissen
übernahm das Kloster mit der sog. Doberaner Genealogie
(dat. 1364/65) auch die Tradierung der engen
Verknüpfung von Konvents- und Herrschaftsgeschichte.
Ihre Ergänzung (dat. 1403/09) nach der Erhebung bzw.
Teilung der Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und
Mecklenburg-Stargard (1348/52) reflektierte dabei mit der
Beschränkung auf diese beiden mecklenburgischen Linien
den auch im Kloster sichtbaren Wandel der mecklenburgischen
Sepulkraltopographie. Zum einen wurde Doberan nun zur
ausschließlichen Grablege des Hauses
Mecklenburg-Schwerin, während sich die anderen Linien
der Dynastie (Fürsten von Werle, Herzöge von
Mecklenburg-Stargard) eigenständige, jeweils
residenznahe Grablegen von nur kurzer Dauer schufen. Zum
anderen setzte man mit der innovativen und wegweisenden
Bestattung des ersten Herzogs Albrechts II. (gest.
1379) hinter dem Chor und mit dem Beginn bildlicher
Darstellungen der Verstorbenen im Kirchenraum Zeichen eines
neuen herzoglichen Memorialkonzepts. Mit dem Oktogon (dat.
1425/30) gab man der an dieser Stelle ab dem Ende des
14. Jahrhunderts neuen und exponierten Sammelgrablege
eine nachdrückliche Gestaltung. Die dortigen
Wandmalereien der Herzöge und ihre Skulpturen des
frühen 16. Jahrhunderts dienten dabei als
bildliche Träger der dynastischen Repräsentation
und bildeten zusammen mit den Schriftepitaphien des
15./""16. Jahrhunderts ein memoriales Ensemble.
Zwingend notwendig für diese Ausgestaltungen war dabei
neben ihrer Rezeption durch den Konvent ein breiteres und
umfangreicheres Publikum. Hierfür sprechen die ab dem
14. Jahrhundert belegbaren Begräbnisse des
mecklenburgischen Adels. Außerdem kam es im
15. Jahrhundert auch zu einer zunehmenden Öffnung
der Kirche für Laien im Zuge von Ablässen und
Prozessionen. Im Umbruch der Reformation bewahrte die durch
den Urahn Pribislav befestigte, herrschaftliche Legitimation
Kirche und Gräber vor einer Zerstörung. Durch eine
gezielte Restauration und Neuausstattung wurde Doberan unter
Herzog Ulrich zu einer protestantischen Gemeinde- und
Hofkirche, in der das historische Erbe bewahrt und in seiner
Bedeutung museal ausgestellt wurde. Dies geschah im Kontext
der gemeinschaftlichen Verfügung über das Amt bzw.
der dadurch bedingten Ausbildung einer doppelten
Residenzhaltung für die gesamte Dynastie und
ermöglichte im 17. und in späteren Jahrhunderten
sogar die sporadischen Wiederaufnahmen der Grablegenfunktion
durch die Herzöge von Mecklenburg-Schwerin.
Erst Mitte des 16. Jahrhunderts erfuhr die
herrschaftliche Sepulkraltopographie Mecklenburgs im Zuge
der zweifachen Entwicklung von Reformation und
Residenzausbau einen tiefgreifenden Wandel. Mit der Aufgabe
Doberans und der daraus resultierenden Etablierung von
Grablegen in den frühneuzeitlichen Residenzen der
beiden Landesteile Schwerin (1552) und Güstrow (1565)
kam es zu unterschiedlichen Ansätzen, der
Traditionsmächtigkeit des ehemaligen Hausklosters
eigene Legitimationsansätze entgegen zu stellen. In
Güstrow bezog sich Herzog Ulrich hierbei neben dem
konfessionellen Wandel vor allem auf die Historie des Orts,
d.h. die direkte Abstammung vom Stiftsgründer
Burwin II., ohne jedoch an die frühere
Grablegentradition des Hauses Werle (bis 1436)
anzuknüpfen. In Schwerin inszenierte sein Bruder Johann
Albrecht I. hingegen eine Identität, die vor allem
auf dem reformatorischen Neuanfang fußte, auch hier
ist der Erwerb der Grafschaft (1358) nicht ausschlaggebend
für eine Anknüpfung gewesen. Die nunmehr
umfänglicheren Gestaltungen der Grabstätten in der
Frühen Neuzeit entfalteten ihre herrschaftlichen
Botschaften vor dem Hintergrund der herrschaftlichen
Zentralität der Orte und der unbeschränkten
Zugänglichkeit der Kirchen; Freiheiten, die im
mittelalterlichen Doberan nur beschränkt gegeben
waren.
Mit der Reformation und dem theologisch
zwangsläufigen Fortfall der liturgischen Memoria verlor
die damit verbundene Repräsentation in Klöstern
und Kirchen ihr ursprüngliches Fundament. An ihre
Stelle traten, wie für Mecklenburg gezeigt werden
konnte, jedoch keineswegs vollständig neu entwickelte
Konzepte oder eine rein profan argumentierende Erinnerung.
Die Fürsorge der Herzöge für ihre neue
Landeskirche blieb ein wesentlicher Aspekt der
herrschaftlichen Selbstdarstellung. Hierbei gelang es, eine
nahtlose Anknüpfung an die Stiftungsleistungen der
altgläubigen Ahnen zu formulieren. Man wandelte die
Kirchen zu protestantischen Gotteshäusern um und
arrangierte sich in gleicher Weise auch mit der
vorreformatorischen Familiengeschichte. Beibehalten wurde
für die herrschaftliche Legitimation zum anderen die
dynastische Argumentation der alten Herkunft, die bereits im
14. bzw. zu Beginn des 16. Jahrhunderts durch den
Einbezug der heidnischen Vorfahren Niklot und Anthyrius aus
dem unmittelbaren christlichen Kontext gelöst worden
war. Die in Doberan für das Spätmittelalter
nachweisbare Steigerung der herrschaftlichen Ausrichtung der
Grabmäler erfuhr dabei nach der Reformation und
insbesondere in Güstrow eine gradlinige
Fortentwicklung. In altgläubiger und protestantischer
Zeit war der repräsentative Anspruch ein
gleichermaßen bestimmender Faktor für die
Ausgestaltung der Grablegen. Daher verwundert es auch nicht,
dass im Bereich der Bestattungszeremonien, d.h. bei dem
Vergleich des altgläubigen Begängnisses von Herzog
Magnus II. mit den frühneuzeitlichen
Begräbnissen, zwar große liturgische
Änderungen zu verzeichnen sind, die wesentlichen
Elemente herrschaftlicher Repräsentation jedoch bewusst
bewahrt blieben. Insbesondere die exakte Beibehaltung
spezieller Ausstattungsstücke wie Wappen und Lichter
bzw. des Leibpferds oder auch die Übernahme der
zwölf Armen im Leichenprozess beschreiben vielmehr eine
Kontinuität der Tradition statt eines reformatorischen
Bruchs. Diese Beobachtung trifft auch für die
symbolischen Handlungen zu, die den kontinuierlichen
Übergang der Herrschaft vom toten Amtsträger auf
seinen Nachfolger darstellen sollten. Die
außergewöhnlich lange Dauer der durchgehenden
Herrschaft der mecklenburgischen Dynastie korrespondiert
somit mit einer ebenso stetig angelegten Erinnerung.
Die spätmittelalterliche Memoria des Klosters
Doberan und die damit verbundenen herrschaftliche
Repräsentation der Dynastie waren vor allem
ortsgebunden. Dies betraf nicht nur die Grabmäler, die
an ihnen vollzogenen liturgischen Handlungen und die
Aufbewahrung der Stiftungsurkunden sondern auch die
Überlieferung der sog. Doberaner Genealogie im
Diplomatar des Konvents sowie das Stammbaumfenster. Die
Rezeption des klösterlichen, gesammelten Wissens um die
Geschichte des Fürstenhauses, das Ernst von Kirchberg
in seiner Chronik (1378/79) erstmals einem lesekundigen
Publikum zugänglich machte, blieb vor allem an einen
Besuch des Klosters selbst gebunden. Und obwohl sich
für Doberan im 15. Jahrhundert eine durch
Ausnahmen geregelte, relative Öffnung des Klosters
für das Laienpublikum nachweisen lässt, kann kaum
von einer breiten Wahrnehmung von Objekten und Texten
gesprochen werden. Auch die Abgelegenheit des Klosters
verhinderte dies von sich aus.
Einem wesentlichen Wandel unterlagen demgegenüber
die Medien, die die Träger und Verbreiter der
nachreformatorischen Memoria und Repräsentation waren.
Zum einen ist hier auf die gewandelte Zugänglichkeit
der Grabmäler selbst zu verweisen, denn die
Residenzkirchen gewährten einen freien Zutritt, der
einen regen Publikumsverkehr ermöglichte, welcher durch
die Zentralität der Orte zusätzlich gefördert
wurde. Zum anderen unterschieden sich die
frühneuzeitlichen Grablegen durch ihre freien
Gestaltungsmöglichkeiten, die auch die Ausstattung der
Kirchenräume selbst betrafen.
Neben der Örtlichkeit der Grabstätte wurde das
Ereignis der Bestattung selbst und dessen
Öffentlichmachung sowie mediale Verbreitung in der
Frühen Neuzeit eine zweite wichtige Säule der
herrschaftlichen Repräsentation. Im Gegensatz zu der
dünnen chronikalischen Überlieferung des
Spätmittelalters, als Tatsache wurde zumeist nur der
Todesfall und der Ort des Grabs mitgeteilt, setzte mit der
Publikation der Orationes und Leichenpredigten ab der Mitte
des 16. Jahrhunderts eine landesherrlich gesteuerte
Informationspolitik über Leben und Sterben der
Mitglieder der Dynastie ein. Hierbei ist für
Mecklenburg im Vergleich zum Reich eine zeitliche
Verzögerung dieser durch die Reformation initiierten
Praxis festzustellen. Gezielte Versorgung der Autoren mit
Material, insbesondere für die biografischen Teile der
Texte, machte die Drucke zu Multiplikatoren herrschaftlicher
Propaganda weit über das Land und die Zeit des
Todesfalls hinaus. Der Publikation der Leichenprozesse
selbst, mit dem ersten 1603 zum Tod Herzog Ulrichs
erschienenen Exemplar ist auch hierbei eine verzögerte
Entwicklung im reichsweiten Kontext zu konstatieren, ging
eine ab der Mitte des 16. Jahrhunderts anwachsende,
interne Überlieferung bezüglich der Organisation
und des Ablaufs der Bestattungen voraus. Zwar war bereits
die Kenntnis über das Begängnis von
Magnus II. (1504) durch die Wandalia des Redners und
Zeitzeugen Krantz verbreitet worden und sicherlich diente
diese Überlieferung als Grundlage für die
späteren, nachgewiesenen Bezüge auf alte
fürstliche Bestattungstraditionen. Doch zu einem
Interesse an der Aufbewahrung zeremonieller Zeugnisse kam es
in Mecklenburg erst nach der Reformation. Gleichzeitig
konnte man ab diesem Zeitpunkt durch die Auflösung des
Konvents Doberan auch nicht mehr auf das von dieser
Institution bewahrte Expertenwissen über die
fürstlichen Begräbnisse zurückgreifen. Die
Verschiebung der Überlieferung der Quellen von den
Fakten des Todesfalls und des Bestattungsorts hin zu den
detaillierten Schilderungen der Frühen Neuzeit spiegelt
die zunehmende Bedeutung des Ereignisses der Bestattung im
Kontext der herrschaftlichen Repräsentation und den
gewachsenen Gestaltungsspielraum der Herzöge wider.
Die Quellen der fürstlichen Notifikationen,
Kondolenzschreiben, Einladungen und Verschreibungen der
Landesuntertanen zu den Begängnissen bzw. Bestattungen
setzten bereits mit Beginn des 16. Jahrhunderts ein.
Durch die einzelnen Briefemissionen wurden dabei bewusst
unterschiedliche Teilöffentlichkeiten konstruiert.
Hatte die Notifikation im Spätmittelalter u.a. die
Aufgabe, die liturgische Memoria durch die Bitte um
Gebetsleistungen und Messen außerhalb des Landes zu
vermehren, so diente sie durchgehend, auch in der
Frühen Neuzeit, der Information über den
Todesfall, der kohärenzstiftenden Kommunikation der
Fürstenhäuser untereinander und, im Fall des Tods
eines Regenten, dem Ausdruck der Kontinuität der
Herrschaft in der Person des ausstellenden, neuen Herzogs.
Als eine Art Notifikation an die Untertanen fungierten die
Abkündigungen von den Kanzeln aber auch das
angeordnete, landesweite Glockengeläut bis zum Tag der
Bestattung. Bei der Beisetzung selbst muss man dem
Erscheinen der fürstlichen Standesgenossen bzw. ihrer
Gesandten sicherlich eine für die Selbstdarstellung der
mecklenburgischen Herzöge nicht zu unterschätzende
Wichtigkeit beimessen, doch lassen das verwandtschaftliche
Kriterium und die reduzierte Zahl der Einladungen bzw. das
doch eher geringe Erscheinen der Angeschriebenen an der
vorrangigen Bedeutung dieses Aspekts zweifeln. Die
Zielrichtung der herrschaftlichen Selbstdarstellung scheint
vielmehr auf die geistlichen und weltlichen Untertanen des
Landes hin ausgerichtet gewesen zu sein. Die Funktion der
herrschaftlichen Selbstvergewisserung erfolgte vor allem
innerhalb des stark reglementierten Aufzugs der Vertreter
der Stände. In der öffentlich vollzogenen,
symbolischen Inszenierung herrschaftlicher Kontinuität,
u.a. durch die Übergabe der Insignien oder die
Nachfolge am Sarg, demonstrierten die Teilnehmer
gleichzeitig idealiter ihre Position in und ihre Zustimmung
zu der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung. Man kann in
diesem Sinne von einer Legitimation sprechen, die nicht nur
behauptet, sondern aktuell vollzogen wurde. Vor dem
Hintergrund der wachsenden Konflikte der Herzöge mit
den mecklenburgischen Ständen trug diese Inszenierung
zumindest im 17. Jahrhundert jedoch auch utopische
Züge. Im Gegensatz zu den geladenen Fürsten wurden
die verschiedenen Gruppen der Untertanen (Adel,
Geistlichkeit, Schüler, Städte) zu den
Bestattungen verschrieben, d.h. sie waren zum Erscheinen
verpflichtet. Dies geschah auch, weil die ihnen zugeteilten
Aufgaben, wie beispielswiese das Tragen des Sargs durch den
landsässigen Adel oder der Gesang der Schüler, zum
Ablauf der Bestattung notwendigerweise ausgefüllt
werden mussten. Die Anzahl der so verpflichteten Teilnehmer
nahm im Laufe der Frühen Neuzeit kontinuierlich zu.
Parallel zu dieser quantitativen Entwicklung der
Personenzahl und der zunehmenden Prächtigkeit der
Ausstattung, u.a. durch spezielle musikalische
Beiträge, dehnte man auch den Zeitraum der
Feierlichkeiten durch eine eigenständige kleine
Translation in die jeweilige Schlosskapelle, die abendliche
Beisetzung und den Predigtgottesdienst am Folgetag auf bis
zu drei Tage aus. Im Rahmen dieses vielteiligen
»Gesamtereignisses Bestattung« vervielfältige
sich auch die Anzahl der gehaltenen und publizierten
Predigten. Im Kontext der Landestrauer wurden ab den 30er
Jahren des 17. Jahrhunderts zusätzlich landesweite
Predigten am Tag der Beisetzung angeordnet.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass sich die
herrschaftliche Legitimation und Repräsentation im
religiösen Kontext am Beispiel des
Kristallisationspunkts des herrschaftlichen Tods in
Mecklenburg über die Zäsur der Reformation hinweg
vor allem durch inhaltliche Kontinuitäten auszeichnet.
Wichtigste Argumente der Darstellung in Text und Bild waren
in Spätmittelalter und Früher Neuzeit
gleichermaßen die Genealogie der Dynastie und deren
Eintreten für die Institution Kirche, es wurden keine
grundsätzlich neuen Strategien der Vergewisserung
entwickelt. Die spätmittelalterliche Basis der
liturgischen Memoria wurde in dem ihr immanenten Teilaspekt
einer profanen Memoria übernommen. Als
nachdrückliches Zeichen für diesen Anschluss
integrierte man die altgläubige Vergangenheit der
Vorfahren nahtlos in das protestantische Bewusstsein.
Konstant blieben auch die Sorge und das Bemühen um den
Ort des Grabs und das Grabmal sowie um den Ablauf von
Begängnis bzw. Bestattung. Gewandelt haben sich
hingegen vor dem Hintergrund einer veränderten, d.h.
gewachsenen Öffentlichkeit, die Medien der
repräsentativen Vermittlung, ihre Ausformungen und die
Gewichtung ihrer Darstellung. Als die neuen Hüter einer
protestantischen Memoria können einerseits die
Amtsträger der Landeskirche angesehen werden, die durch
ihre Predigten und deren Drucke für ein Gedenken an die
Fürsten sorgten. Die eigene Dynastie, die Untertanen
des Landes aber auch die Reichsfürsten waren das
Publikum, für deren Rezeption die Texte verfertigt
wurden. Aber auch die Grabmäler blieben Träger
einer religiös vermittelten Erinnerung. War die
mittelalterliche, vom Kloster getragene liturgische Memoria
die Grundlage einer wesentlichen Darstellungsoption
herrschaftlicher Repräsentation, so wandelte sich diese
Abhängigkeit in der Frühen Neuzeit. Nach der
Reformation bestimmten die Landesfürsten als oberste
Amtsträger der Kirche ihre dynastische Memoria und
deren Darstellung selbst.
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Rezensionen:
»Wer sich künftig mit dynastischer Memoria und
Repräsentation im spätmittelalterlichen und
frühneuzeitlichen Mecklenburg befasst, wird an dieser
materialgesättigten Zusammenschau der entsprechenden
Ausdrucksformen und ihrer funktionalen Analyse nicht
vorbeikommen.«
Wolfgang Eric Wagner, in: Zeitschrift für
historische Forschung 36, Heft 3 (2009),
S. 488–490.
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