Ilka Minneker

Vom Kloster zur Residenz

Dynastische Memoria und Repräsentation im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mecklenburg

Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme –
Schriftenreihe des Sonderforschungsbereichs 496
Band 18

2007, 672 Seiten, 51 Abbildungen, 1 Falttafel, Harteinband
2007, 672 pages, 51 figures, 1 folding plate, hardcover

ISBN 978-3-930454-78-5
Preis/price EUR 89,–

17 × 24cm (B×H), 1260g

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Kurzzusammenfassung
Inhaltsverzeichnis
Einleitung (Auszug)
Schlussbetrachtung

Kurzzusammenfassung:

Das Zisterzienserkloster Doberan ist seit seiner Gründung der kontinuierliche Kristallisationspunkt von Memoria und Repräsentation der mecklenburgischen Dynastie vom 12. bis ins 20. Jahrhundert. Die spätmittelalterlichen schriftlichen Klosterzeugnisse verknüpfen dabei explizit Konvents- und Herrschaftsgeschichte und reflektieren dessen Funktion als Hauskloster. Grabmonumente und Objekte der Sepulkralkultur spiegeln bis in die Neuzeit hinein die Entwicklungsstufen von der liturgischen Memoria hin zu einer historisch fundierten, zukunftsorientierten Traditionspflege wider, die das ehemalige Kloster zu einem herrschaftlichen Museum umformten. Nebenlinien der Dynastie etablierten im 14. Jahrhundert weitere eigenständige, residenznahe Grabstätten von kurzfristigerer Dauer (u.a. in Güstrow, Malchow, Röbel, Rostock, Sternberg und Wanzka).

In der Frühen Neuzeit reflektieren die neu errichteten Hauptgrablegen im Dom zu Güstrow und im Dom zu Schwerin die wachsende Bedeutung der Residenzen der Landesteile und den Umbruch der Reformation. Die mecklenburgische Sepulkraltopographie erfährt mit der nur noch sporadischen Wahl Doberans als Bestattungsort einen tiefgreifenden Wandel. Die Tradition der altgläubigen Stiftungsleistungen wird in der Sorge um die neue evangelische Landeskirche weitergeführt, der Fortfall der liturgisch fundierten Memoria durch eine profanierte Erinnerungskultur kompensiert. Zentrales Moment herrschaftlicher Selbstversicherung bleibt dabei die Genealogie der Dynastie in Form von Text und Bild.

Die Planungen und das Zeremoniell der herrschaftlichen Begängnisse und Bestattungen stellen, über die Zäsur der Reformation hinweg, wesentliche Momente herrschaftlicher Legitimation dar. In der Frühen Neuzeit wird eine größere Öffentlichkeit bei den Bestattungen hergestellt und durch den Einsatz verschiedener neuer Publikationsformen (Predigten, Leichenprozesse etc.) zusätzlich über Raum und Zeit erweitert.

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Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

1.1 Untersuchungsansatz der Arbeit
1.2 Quellenlage
1.3 Forschungsliteratur
1.4 Aufbau der Arbeit

2. Das Kloster Doberan als Grablege der mecklenburgischen Fürsten und Herzöge des Mittelalters – Grundlegung und Sicherung der Dynastie

2.1 Grundlagen und Voraussetzungen
2.1.1 Landesherrschaft und Christianisierung in Mecklenburg
2.1.1.1 Klöster in der Residenz Mecklenburg
2.1.1.2 Die erste Gründung des Klosters Doberan in Althof
2.1.2 Vorgaben des Zisterzienserordens für Bestattung und Grabmalsgestaltung
2.2 Das fürstliche Doberan – Etablierung eines Ursprungs
2.2.1 Die zweite Gründung des Klosters Doberan
2.2.2 Pribislav – Die Heimholung des Gründers
2.2.2.1 Pribislavs Bestattung in Lüneburg
2.2.2.2 Die Translation – Pribislav der christliche Stammvater
2.2.2.3 Pribislavs Grab in Doberan
2.2.3 Die Fürstengruft als Integrationsort
2.2.3.1 Die romanische Fürstenkapelle – Dynastisches Prinzip und die Nivellierung des Individuums
2.2.3.1.1 Begräbnisse und Stiftungen der mecklenburgischen Häuser Rostock, Werle und Mecklenburg
2.2.3.1.2 Die Konkurrenz der städtischen Bettelorden – Persönliche Frömmigkeit und Nähe zum Herrschaftssitz
2.2.3.2 Die gotische Neugestaltung der Fürstengruft
2.2.3.3 Momente der Auszeichnung – Hervorhebung einzelner Personen außerhalb der Gruft
2.2.3.4 Öffentlichkeit und Teilhabe an der klösterlichen Memoria – ein Problem
2.2.3.4.1 Das Kloster als öffentlicher Ort?
2.2.3.4.2 Der weibliche Anteil an der familiären und herrschaftlichen Memoria
2.3 Das herzogliche Doberan – Visualisierung von Memoria und Herrschaft
2.3.1 Herrschaft zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft – Die Erlangung der Herzogswürde und neue Formen der Memoria
2.3.1.1 Das sog. Doberaner Nekrolog (1337/47) als Zeichen der dynastischen Einheit
2.3.1.2 Die Doberaner Genealogie (1364/65 bzw. 1403–1409)
2.3.1.2.1 Die Doberaner Genealogie als Geschichte eines dynastischen Sieges
2.3.1.2.2 Die Parchimsche Genealogie (1364/65) – Geschichte und Rechtssicherheit
2.3.1.2.3 Die Doberaner Genealogie (1364/65) im Doberaner Diplomatar – Rechtssicherheit und Memoria im Einklang mit der Geschichte
2.3.1.3 Albrecht II. – Der räumliche Wechsel zum Chor und der Beginn bildlicher Einzeldarstellung
2.3.2 Die memorialen Gegenkonzepte – Differenzierung der mecklenburgischen Herrscherhäuser in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
2.3.3 Die Königstumba – Ein »mecklenburgischer König« in Doberan
2.3.4 Das Oktogon – Ein Tempel in der Kirche
2.3.4.1 Die neue Herzogsgruft
2.3.4.2 Die Herzogsbilder des Oktogons
2.3.4.3 Das Oktogon als Heiliges Grab
2.3.4.4 Bestattungen im Oktogon
2.4 Das landesherrliche Doberan – Ort der Memoria und Ort historischer Konzepte
2.4.1 Die Herzogsstandbilder – Die zwei Körper des Herzogs
2.4.2 Doberan als Ort von Geschichtsbildern
2.4.2.1 Niklot – Projektion einer königlich-wendischen Geschichtskonzeption
2.4.2.2 König Anthyrius – Moment der historischen Neuorientierung
2.4.3 Das Kloster Doberan im 16. Jahrhundert zwischen Fürstenreformation und Residenzbildung
2.4.3.1 Das Kloster Doberan und die Reformation
2.4.3.2 Die Kontinuität – Grabmäler Herzog Albrechts VII. und Herzog Magnus' III.
2.4.3.3 Die »Neuentdeckung« Doberans – Restauration und Neuausstattung durch Herzog Ulrich
2.4.3.4 Die Doberaner Ahnengalerie – Rekonstruktion und Versammlung einer Familie
2.5. Ausblick

3. Frühneuzeitliche Hofkirchen, Residenzgrablegen und Grabgestaltungen – Schwerin, Güstrow und Doberan

3.1 Residenzgrablege Schwerin
3.1.1 Neugestaltungen von Schloss und Schlosskirche Schwerin im Kontext von Reformation und Residenzbildung unter Johann Albrecht I.
3.1.2 Der Umbruch – Die neue Fürstengrablege im Dom zu Schwerin
3.1.2.1 Vorreformatorische Gräber
3.1.2.2 Die Reformation des Doms
3.1.2.3 Die Einrichtung der Fürstengruft durch Johann Albrecht I. und ihre Bestattungen
3.1.2.4 Das Grabmal Herzog Christophs
3.2 Residenzgrablege Güstrow
3.2.1 Restauration und reformatorische Umgestaltung des Doms im Kontext des parallelen Residenzausbaus unter Herzog Ulrich
3.2.2 Das Dormitorium Ulrici und die fürstlichen Epitaphien
3.2.3 Der Dom als Geschichtsort – Tumba und Genealogien
3.2.4 Die Johann-Albrecht-Gruft
3.2.5 Die Gustav-Adolf-Gruft
3.3 Residenzgrablege Doberan
3.3.1 Das Adolf-Friedrich-Monument
3.3.2 Bestattungen im Adolf-Friedrich-Monument
3.3.2.1 Anna Maria und Juliana
3.3.2.2 Adolf Friedrich I.
3.3.2.3 Christian I. (Louis)
3.3.2.4 Bestattungen des 18. Jahrhunderts
3.3.3 Bestattungen des 19. und 20. Jahrhunderts
3.4 Ausblick

4. Organisation und Funktion fürstlicher Begängnisse und Bestattungen im Kontext von Herrschaftslegitimation und Repräsentation

4.1 Notifikationen, Einladungen und Verschreibungen – Herrschaftliche Begängnisse und Bestattungen als Konstruktionen einer organisierten und beschränkten Öffentlichkeit
4.1.1 Notifikationen und Einladungen an auswärtige Fürstenhäuser
4.1.1.1 Notifikationen und Kondolenzbriefe
4.1.1.2 Teilnahme fürstlicher Personen und Gesandter an Begängnissen und Bestattungen im Spiegel der Einladungsschreiben
4.1.2 Praxis der Verschreibungen – Zur Inszenierung repräsentativer Öffentlichkeit bei herrschaftlichen Bestattungen
4.1.2.1 Verschreibungen im Spätmittelalter und während des reformatorischen Umbruchs
4.1.2.2 Verschreibung des Adels in der Frühen Neuzeit
4.1.2.3 Verschreibung von Geistlichkeit und Schulen in der Frühen Neuzeit
4.1.2.4 Verschreibung von Städten und Trabanten in der Frühen Neuzeit
4.1.2.4.1 Verschreibung von Bürgerschaft und Stadträten
4.1.2.4.2 Verschreibung von Trabanten und Maßnahmen zum Ausschluss von Öffentlichkeit
4.2 Herrschaft und Tod – Wandel dynastischer Repräsentation und herrschaftlicher Selbstversicherung bei Begängnis, Prozess und Bestattung
4.2.1 Christlich vnnd furstlich nach altem loblichenn wolhergebrachtenn gebrauch – Überlieferung und Darstellung herrschaftlicher Bestattungen
4.2.2 Herrschaftliche und dynastische Repräsentation im Kontext der Bestattungen
4.2.3 Bestattung und Leichenprozess in der Frühen Neuzeit – Tradition und Wandel der Repräsentation
4.2.3.1 Genealogische und herrschaftliche Wappen-Repräsentation
4.2.3.2 Räumliche und zeitliche Dimensionen
4.2.3.3 Symbolische Sicherungskonzepte der Nachfolge und Herrschaftslegitimation
4.3 Die Allgegenwart des herrschaftlichen Todes – den Tod öffentlich machen
4.3.1 Geläut, Salven und Musik – Akustische Repräsentation bei herrschaftlichen Bestattungen
4.3.2 Frühneuzeitliche Leichenpredigten und Orationes
4.3.2.1 Auftrag, Erstellung, Vortrag und Druck
4.3.2.2 Da ligt nun Ihr lieben Meckelburger die Grundfest vnsers Landes – Leichenpredigten und Orationes als herrschaftliche Propagandainstrumente
4.3.2.3. Dynastische Repräsentation in Leichenpredigten und Orationes
4.3.2.4 Leichenpredigten und Orationes als Multiplikatoren der Öffentlichkeit

5. Schlussbetrachtung

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

6.1 Quellen
6.1.1 Archivalische Quellen
6.1.2 Gedruckte Quellen
6.1.3 Drucke fürstlicher Leichenpredigten, Orationes und Funeralschriften
6.2 Literatur

7. Quellenanhang

8. Abbildungen

9. Abbildungsnachweise

10. Tabellen

11. Abkürzungsverzeichnis

Faltblatt (Genealogie)

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Einleitung (Auszug)

Jamque ducis magni nomina sola manent. Mit diesen Worten und einer Aufforderung an den Leser zum Gebet für seine Seele schließt ein Schrift-Epitaph, das dem 1503 verstorbenen mecklenburgischen Herzog Magnus II. in seiner Begräbnisstätte, dem Zisterzienser- und Hauskloster der Dynastie in Doberan, nachgesetzt wurde. Der vorgeschaltete Text thematisiert darüber hinaus die ehemalige Stellung des Toten unter den Großen der Welt, seine Qualitäten als Regent sowie seinen Einsatz für die Reformation der Kirche und seine durch Pilgerfahrten belegte, persönliche Frömmigkeit. Auch durch ewige Stiftungen für das Kloster selbst hatte der Herzog dafür gesorgt, dass von seiner Person im Vollzug der liturgischen Memoria durch den Konvent mehr erinnert wurde als sein Name. Davon zeugt beispielhaft eine Fensterstiftung in der Klosterkirche, von der sich die Darstellung seiner Person erhalten hat. Seine Nachfahren installierten ihrerseits eine lebensgroße, vollplastische Holzfigur von Magnus II. in der Nähe seiner Grabstätte, die ihn in voller Rüstung und mit der Fahne seines Landes zeigt und sich in das dynastische Ensemble der bereits im Kloster vorhandenen Grabmäler einpasste. Bei seinem Begängnis in der St. Georgen Kirche zu Wismar wurde in dem zeremoniellen Aufzug der von Adeligen geführten Pferde die Rüstung des Toten auf seinem Leibpferd sitzend hinter den Fahnen der Landesteile und den getragenen Herrschaftsinsignien Stab bzw. Siegel mitgeführt. In einer lateinischen Rede hatte Albert Krantz die Leistungen des Herzogs als Landesfürst und seine Sorge für die Kirchen seiner Herrschaft vor einer umfänglichen Versammlung von Familienmitgliedern, fürstlichen Gesandten, geistlichen Würdenträgern, adeligen Männern und Frauen, Hofangehörigen und weiteren Untertanen dargelegt. Sein Bruder Balthasar und seine zwei Söhne führten die Trauerfeier als Amtsnachfolger des Regenten an. Am Ende der Zeremonie wurden Helm und Schild des Toten zerschlagen.

Genau hundert Jahre später wurde Herzog Ulrich von Mecklenburg-Güstrow (gest. 1603) in der von ihm in seiner Residenz Güstrow neu etablierten Gruft und einem von ihm selbst gestalteten Sarg beigesetzt. Im Chor der ehemaligen Stiftskirche, die er durch umfangreiche Neueinrichtungen zu einer Hof- und Grabeskirche umgestaltet hatte, ließ er zu Lebzeiten für sich und seine beiden Frauen ein raumgreifendes Epitaph mit vollplastischen Figuren errichten. Im Kontext der christlich-humanistischen Ikonographie des Grabmals präsentierte sich Ulrich als gläubiger Christ, durch eine dazugehörige bildliche Genealogie sowie zwei weitere von ihm in Auftrag gegebene Grabmäler für den Stiftsgründer und Vorfahren Burwin II. (gest. 1226) reihte er sich bewusst in die dynastische Linie seiner Ahnen ein. Von seinen Leistungen als Landesfürst und oberster Kirchenvater berichten vier zu seiner Aufbahrung bzw. Beisetzung verfasste Leichenpredigten. Lateinische Orationes wurden während der Trauerfeier im Dom und an der Universität zu Rostock gehalten. Alle diese Texte erschienen, wie auch die Schilderung des Leichenprozesses, selbstständig im Druck. An dem Trauerzug vom Schloss zur Grabeskirche nahmen neben den herzoglichen Familienmitgliedern fürstliche Gäste, zahlreiche protestantische Geistliche und landsässige Adelige, Vertreter der Städte und der Rostocker Universität, Hofbedienstete und Bürger teil. Mitgeführt wurden Pferde, Fahnen mit den Landeswappen sowie die Insignien, die der Nachfolger, sein Bruder Herzog Karl, am Ende der Trauerfeier entgegennahm.

Entgegen der demütigen Behauptung des Epitaphs für Magnus II. wurde das Ende der physischen Existenz des Herzogs zum ausgewählten Moment herrschaftlicher Repräsentation, die auch auf profane Erinnerung hin ausgerichtet war. Die von ihm initiierten Stiftungen sowie die Gestaltung seines Begängnisses und der Grabstätte durch seine Nachfahren gaben über seinen Tod hinaus Zeugnis von seiner guten und rechtmäßigen Herrschaft. Sein Enkel Herzog Ulrich sorgte seinerseits für die respektable Gestaltung der eigenen Grabstätte. Die Bestattung, ihre mediale Verbreitung und die rühmenden Publikation der Predigten und Orationes lagen in der Hand seines Nachfolgers. Die Inszenierung des Todes und des Grabes bildeten sowohl im Leben der Fürsten selbst als auch für ihre Nachfolger eine zentrale Sorge. Im Moment des Trauerfalls trafen und bekräftigten sich diese beiden Intentionen. Die Darstellung der Legitimität einer Regentschaft gewann am Schluss derselben besondere Bedeutung, denn hier mussten von den Nachfolgern notwendige Punkte der Anknüpfung für ihre eigene Zukunft gefunden werden. Das Grab und seine Gestaltung dienten dabei als »eine Art ›Legitimitätsgenerator‹«. Dass zwischen den beiden geschilderten Beispielen nicht nur hundert Jahre, sondern in Mecklenburg auch die Einführung der Reformation (1549) lagen, ist kaum wahrnehmbar. Zu ähnlich vollziehen sich die Strategien der herrschaftlichen Repräsentation am Grab. Und doch weisen der Fortfall memorialer Stiftungen und der Wechsel der Grablege auf Veränderungen hin, die für die mecklenburgische Dynastie von größerer Bedeutung waren, als es auf den ersten Blick ersichtlich scheint.

Untersuchungsansatz der Arbeit

Das Interesse der vorliegenden Arbeit richtet sich auf die Konstituierung herrschaftlicher Legitimation und Repräsentation im religiösen Kontext sowie auf deren Wandel bzw. Kontinuität über die Zeit der Reformation hinweg. Diese grundlegende Verbindung basiert auf der Annahme, dass »traditionelle« Herrschaft zu ihrem Erhalt (gegenüber den Beherrschten) stets zum Nachweis und zur Darstellung ihrer Rechtmäßigkeit gezwungen ist. Als herausgehobenes Ereignis soll hierfür der Tod des Regenten in den Blick genommen werden. In Hinblick auf die zwangsläufige Übergabe von Herrschaft kulminiert angesichts der dieser Situation innewohnenden Gefährdung ihrer Kontinuität das Bemühen um eine repräsentative Legitimation. Daneben verlangt der konkrete Augenblick des Todes eine rituelle Bewältigung des Übergangs im Zuge der Trauerfeiern. Daraus erschließt sich eine zweifache Fragestellung. Was unternahm der Regent selbst zu Lebzeiten in Vorbereitung seines Sterbens? Wie trugen seine Nachfahren für den Verstorbenen, seine Erinnerung und seine Bestattung, also letztendlich für ihre eigene herrschaftliche Zukunft Sorge?

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Schlussbetrachtung

Für die Ostertage des Jahrs 1584 kündigte Herzog Christoph an, dass seine zweite Frau, Elisabeth von Schweden, ein beszuche will tuehen vnseren seligenn vorfahren hochloblicher gedechtnüs, begrebnüs so in unszerm Closter Dobrran sindt. Mit diesem Anliegen beabsichtigte das Paar augenscheinlich auch, die in den Jahren zuvor durch den Bruder Ulrich und dessen Frau Elisabeth vollzogene Restauration der Kirche an einem hohen Kirchenfest zu würdigen. Durch die Installation der herzoglichen Memorialbilder an den Chorschranken (1582) und die Fertigstellung des großen Fürstenepitaphs (1583) hatte man die Umgestaltung der Kirche im Jahr zuvor abgeschlossen. Vermutlich war das bereits 1581 getraute Paar bislang durch die Wiederherstellungsarbeiten an diesem »Antrittsbesuch« bei den Ahnen gehindert worden. In den Residenzen Schwerin und Güstrow hatte man die neuen Grablegen der beiden Landesteile zu diesem Zeitpunkt bereits längst etabliert, ausgestaltet und auch belegt.

Anhand der Doberaner Überlieferung konnte gezeigt werden, dass die Gründung des Klosters (1171) durch den ersten vom Reich belehnten Fürsten des Landes grundlegend für die identitätsstiftende Kraft des Orts war. Die Translation Pribislavs (1219–1226) befestigte schließlich gleichermaßen für Dynastie und Konvent die Funktion als Hauskloster und Grablege. Die urkundlich belegten Stiftungen und die Gestaltung der familiären Gruft im Nordquerschiff gaben wie das Stammbaumfenster (dat. 1337/48) der umfassenden Sorge um die liturgische Memoria der gesamten Nachkommenschaft Ausdruck (Linien Rostock, Mecklenburg, Werle, Parchim-Richenberg). Neben den dinglichen Zeugnissen übernahm das Kloster mit der sog. Doberaner Genealogie (dat. 1364/65) auch die Tradierung der engen Verknüpfung von Konvents- und Herrschaftsgeschichte. Ihre Ergänzung (dat. 1403/09) nach der Erhebung bzw. Teilung der Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Stargard (1348/52) reflektierte dabei mit der Beschränkung auf diese beiden mecklenburgischen Linien den auch im Kloster sichtbaren Wandel der mecklenburgischen Sepulkraltopographie. Zum einen wurde Doberan nun zur ausschließlichen Grablege des Hauses Mecklenburg-Schwerin, während sich die anderen Linien der Dynastie (Fürsten von Werle, Herzöge von Mecklenburg-Stargard) eigenständige, jeweils residenznahe Grablegen von nur kurzer Dauer schufen. Zum anderen setzte man mit der innovativen und wegweisenden Bestattung des ersten Herzogs Albrechts II. (gest. 1379) hinter dem Chor und mit dem Beginn bildlicher Darstellungen der Verstorbenen im Kirchenraum Zeichen eines neuen herzoglichen Memorialkonzepts. Mit dem Oktogon (dat. 1425/30) gab man der an dieser Stelle ab dem Ende des 14. Jahrhunderts neuen und exponierten Sammelgrablege eine nachdrückliche Gestaltung. Die dortigen Wandmalereien der Herzöge und ihre Skulpturen des frühen 16. Jahrhunderts dienten dabei als bildliche Träger der dynastischen Repräsentation und bildeten zusammen mit den Schriftepitaphien des 15./""16. Jahrhunderts ein memoriales Ensemble. Zwingend notwendig für diese Ausgestaltungen war dabei neben ihrer Rezeption durch den Konvent ein breiteres und umfangreicheres Publikum. Hierfür sprechen die ab dem 14. Jahrhundert belegbaren Begräbnisse des mecklenburgischen Adels. Außerdem kam es im 15. Jahrhundert auch zu einer zunehmenden Öffnung der Kirche für Laien im Zuge von Ablässen und Prozessionen. Im Umbruch der Reformation bewahrte die durch den Urahn Pribislav befestigte, herrschaftliche Legitimation Kirche und Gräber vor einer Zerstörung. Durch eine gezielte Restauration und Neuausstattung wurde Doberan unter Herzog Ulrich zu einer protestantischen Gemeinde- und Hofkirche, in der das historische Erbe bewahrt und in seiner Bedeutung museal ausgestellt wurde. Dies geschah im Kontext der gemeinschaftlichen Verfügung über das Amt bzw. der dadurch bedingten Ausbildung einer doppelten Residenzhaltung für die gesamte Dynastie und ermöglichte im 17. und in späteren Jahrhunderten sogar die sporadischen Wiederaufnahmen der Grablegenfunktion durch die Herzöge von Mecklenburg-Schwerin.

Erst Mitte des 16. Jahrhunderts erfuhr die herrschaftliche Sepulkraltopographie Mecklenburgs im Zuge der zweifachen Entwicklung von Reformation und Residenzausbau einen tiefgreifenden Wandel. Mit der Aufgabe Doberans und der daraus resultierenden Etablierung von Grablegen in den frühneuzeitlichen Residenzen der beiden Landesteile Schwerin (1552) und Güstrow (1565) kam es zu unterschiedlichen Ansätzen, der Traditionsmächtigkeit des ehemaligen Hausklosters eigene Legitimationsansätze entgegen zu stellen. In Güstrow bezog sich Herzog Ulrich hierbei neben dem konfessionellen Wandel vor allem auf die Historie des Orts, d.h. die direkte Abstammung vom Stiftsgründer Burwin II., ohne jedoch an die frühere Grablegentradition des Hauses Werle (bis 1436) anzuknüpfen. In Schwerin inszenierte sein Bruder Johann Albrecht I. hingegen eine Identität, die vor allem auf dem reformatorischen Neuanfang fußte, auch hier ist der Erwerb der Grafschaft (1358) nicht ausschlaggebend für eine Anknüpfung gewesen. Die nunmehr umfänglicheren Gestaltungen der Grabstätten in der Frühen Neuzeit entfalteten ihre herrschaftlichen Botschaften vor dem Hintergrund der herrschaftlichen Zentralität der Orte und der unbeschränkten Zugänglichkeit der Kirchen; Freiheiten, die im mittelalterlichen Doberan nur beschränkt gegeben waren.

Mit der Reformation und dem theologisch zwangsläufigen Fortfall der liturgischen Memoria verlor die damit verbundene Repräsentation in Klöstern und Kirchen ihr ursprüngliches Fundament. An ihre Stelle traten, wie für Mecklenburg gezeigt werden konnte, jedoch keineswegs vollständig neu entwickelte Konzepte oder eine rein profan argumentierende Erinnerung. Die Fürsorge der Herzöge für ihre neue Landeskirche blieb ein wesentlicher Aspekt der herrschaftlichen Selbstdarstellung. Hierbei gelang es, eine nahtlose Anknüpfung an die Stiftungsleistungen der altgläubigen Ahnen zu formulieren. Man wandelte die Kirchen zu protestantischen Gotteshäusern um und arrangierte sich in gleicher Weise auch mit der vorreformatorischen Familiengeschichte. Beibehalten wurde für die herrschaftliche Legitimation zum anderen die dynastische Argumentation der alten Herkunft, die bereits im 14. bzw. zu Beginn des 16. Jahrhunderts durch den Einbezug der heidnischen Vorfahren Niklot und Anthyrius aus dem unmittelbaren christlichen Kontext gelöst worden war. Die in Doberan für das Spätmittelalter nachweisbare Steigerung der herrschaftlichen Ausrichtung der Grabmäler erfuhr dabei nach der Reformation und insbesondere in Güstrow eine gradlinige Fortentwicklung. In altgläubiger und protestantischer Zeit war der repräsentative Anspruch ein gleichermaßen bestimmender Faktor für die Ausgestaltung der Grablegen. Daher verwundert es auch nicht, dass im Bereich der Bestattungszeremonien, d.h. bei dem Vergleich des altgläubigen Begängnisses von Herzog Magnus II. mit den frühneuzeitlichen Begräbnissen, zwar große liturgische Änderungen zu verzeichnen sind, die wesentlichen Elemente herrschaftlicher Repräsentation jedoch bewusst bewahrt blieben. Insbesondere die exakte Beibehaltung spezieller Ausstattungsstücke wie Wappen und Lichter bzw. des Leibpferds oder auch die Übernahme der zwölf Armen im Leichenprozess beschreiben vielmehr eine Kontinuität der Tradition statt eines reformatorischen Bruchs. Diese Beobachtung trifft auch für die symbolischen Handlungen zu, die den kontinuierlichen Übergang der Herrschaft vom toten Amtsträger auf seinen Nachfolger darstellen sollten. Die außergewöhnlich lange Dauer der durchgehenden Herrschaft der mecklenburgischen Dynastie korrespondiert somit mit einer ebenso stetig angelegten Erinnerung.

Die spätmittelalterliche Memoria des Klosters Doberan und die damit verbundenen herrschaftliche Repräsentation der Dynastie waren vor allem ortsgebunden. Dies betraf nicht nur die Grabmäler, die an ihnen vollzogenen liturgischen Handlungen und die Aufbewahrung der Stiftungsurkunden sondern auch die Überlieferung der sog. Doberaner Genealogie im Diplomatar des Konvents sowie das Stammbaumfenster. Die Rezeption des klösterlichen, gesammelten Wissens um die Geschichte des Fürstenhauses, das Ernst von Kirchberg in seiner Chronik (1378/79) erstmals einem lesekundigen Publikum zugänglich machte, blieb vor allem an einen Besuch des Klosters selbst gebunden. Und obwohl sich für Doberan im 15. Jahrhundert eine durch Ausnahmen geregelte, relative Öffnung des Klosters für das Laienpublikum nachweisen lässt, kann kaum von einer breiten Wahrnehmung von Objekten und Texten gesprochen werden. Auch die Abgelegenheit des Klosters verhinderte dies von sich aus.

Einem wesentlichen Wandel unterlagen demgegenüber die Medien, die die Träger und Verbreiter der nachreformatorischen Memoria und Repräsentation waren. Zum einen ist hier auf die gewandelte Zugänglichkeit der Grabmäler selbst zu verweisen, denn die Residenzkirchen gewährten einen freien Zutritt, der einen regen Publikumsverkehr ermöglichte, welcher durch die Zentralität der Orte zusätzlich gefördert wurde. Zum anderen unterschieden sich die frühneuzeitlichen Grablegen durch ihre freien Gestaltungsmöglichkeiten, die auch die Ausstattung der Kirchenräume selbst betrafen.

Neben der Örtlichkeit der Grabstätte wurde das Ereignis der Bestattung selbst und dessen Öffentlichmachung sowie mediale Verbreitung in der Frühen Neuzeit eine zweite wichtige Säule der herrschaftlichen Repräsentation. Im Gegensatz zu der dünnen chronikalischen Überlieferung des Spätmittelalters, als Tatsache wurde zumeist nur der Todesfall und der Ort des Grabs mitgeteilt, setzte mit der Publikation der Orationes und Leichenpredigten ab der Mitte des 16. Jahrhunderts eine landesherrlich gesteuerte Informationspolitik über Leben und Sterben der Mitglieder der Dynastie ein. Hierbei ist für Mecklenburg im Vergleich zum Reich eine zeitliche Verzögerung dieser durch die Reformation initiierten Praxis festzustellen. Gezielte Versorgung der Autoren mit Material, insbesondere für die biografischen Teile der Texte, machte die Drucke zu Multiplikatoren herrschaftlicher Propaganda weit über das Land und die Zeit des Todesfalls hinaus. Der Publikation der Leichenprozesse selbst, mit dem ersten 1603 zum Tod Herzog Ulrichs erschienenen Exemplar ist auch hierbei eine verzögerte Entwicklung im reichsweiten Kontext zu konstatieren, ging eine ab der Mitte des 16. Jahrhunderts anwachsende, interne Überlieferung bezüglich der Organisation und des Ablaufs der Bestattungen voraus. Zwar war bereits die Kenntnis über das Begängnis von Magnus II. (1504) durch die Wandalia des Redners und Zeitzeugen Krantz verbreitet worden und sicherlich diente diese Überlieferung als Grundlage für die späteren, nachgewiesenen Bezüge auf alte fürstliche Bestattungstraditionen. Doch zu einem Interesse an der Aufbewahrung zeremonieller Zeugnisse kam es in Mecklenburg erst nach der Reformation. Gleichzeitig konnte man ab diesem Zeitpunkt durch die Auflösung des Konvents Doberan auch nicht mehr auf das von dieser Institution bewahrte Expertenwissen über die fürstlichen Begräbnisse zurückgreifen. Die Verschiebung der Überlieferung der Quellen von den Fakten des Todesfalls und des Bestattungsorts hin zu den detaillierten Schilderungen der Frühen Neuzeit spiegelt die zunehmende Bedeutung des Ereignisses der Bestattung im Kontext der herrschaftlichen Repräsentation und den gewachsenen Gestaltungsspielraum der Herzöge wider.

Die Quellen der fürstlichen Notifikationen, Kondolenzschreiben, Einladungen und Verschreibungen der Landesuntertanen zu den Begängnissen bzw. Bestattungen setzten bereits mit Beginn des 16. Jahrhunderts ein. Durch die einzelnen Briefemissionen wurden dabei bewusst unterschiedliche Teilöffentlichkeiten konstruiert. Hatte die Notifikation im Spätmittelalter u.a. die Aufgabe, die liturgische Memoria durch die Bitte um Gebetsleistungen und Messen außerhalb des Landes zu vermehren, so diente sie durchgehend, auch in der Frühen Neuzeit, der Information über den Todesfall, der kohärenzstiftenden Kommunikation der Fürstenhäuser untereinander und, im Fall des Tods eines Regenten, dem Ausdruck der Kontinuität der Herrschaft in der Person des ausstellenden, neuen Herzogs. Als eine Art Notifikation an die Untertanen fungierten die Abkündigungen von den Kanzeln aber auch das angeordnete, landesweite Glockengeläut bis zum Tag der Bestattung. Bei der Beisetzung selbst muss man dem Erscheinen der fürstlichen Standesgenossen bzw. ihrer Gesandten sicherlich eine für die Selbstdarstellung der mecklenburgischen Herzöge nicht zu unterschätzende Wichtigkeit beimessen, doch lassen das verwandtschaftliche Kriterium und die reduzierte Zahl der Einladungen bzw. das doch eher geringe Erscheinen der Angeschriebenen an der vorrangigen Bedeutung dieses Aspekts zweifeln. Die Zielrichtung der herrschaftlichen Selbstdarstellung scheint vielmehr auf die geistlichen und weltlichen Untertanen des Landes hin ausgerichtet gewesen zu sein. Die Funktion der herrschaftlichen Selbstvergewisserung erfolgte vor allem innerhalb des stark reglementierten Aufzugs der Vertreter der Stände. In der öffentlich vollzogenen, symbolischen Inszenierung herrschaftlicher Kontinuität, u.a. durch die Übergabe der Insignien oder die Nachfolge am Sarg, demonstrierten die Teilnehmer gleichzeitig idealiter ihre Position in und ihre Zustimmung zu der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung. Man kann in diesem Sinne von einer Legitimation sprechen, die nicht nur behauptet, sondern aktuell vollzogen wurde. Vor dem Hintergrund der wachsenden Konflikte der Herzöge mit den mecklenburgischen Ständen trug diese Inszenierung zumindest im 17. Jahrhundert jedoch auch utopische Züge. Im Gegensatz zu den geladenen Fürsten wurden die verschiedenen Gruppen der Untertanen (Adel, Geistlichkeit, Schüler, Städte) zu den Bestattungen verschrieben, d.h. sie waren zum Erscheinen verpflichtet. Dies geschah auch, weil die ihnen zugeteilten Aufgaben, wie beispielswiese das Tragen des Sargs durch den landsässigen Adel oder der Gesang der Schüler, zum Ablauf der Bestattung notwendigerweise ausgefüllt werden mussten. Die Anzahl der so verpflichteten Teilnehmer nahm im Laufe der Frühen Neuzeit kontinuierlich zu. Parallel zu dieser quantitativen Entwicklung der Personenzahl und der zunehmenden Prächtigkeit der Ausstattung, u.a. durch spezielle musikalische Beiträge, dehnte man auch den Zeitraum der Feierlichkeiten durch eine eigenständige kleine Translation in die jeweilige Schlosskapelle, die abendliche Beisetzung und den Predigtgottesdienst am Folgetag auf bis zu drei Tage aus. Im Rahmen dieses vielteiligen »Gesamtereignisses Bestattung« vervielfältige sich auch die Anzahl der gehaltenen und publizierten Predigten. Im Kontext der Landestrauer wurden ab den 30er Jahren des 17. Jahrhunderts zusätzlich landesweite Predigten am Tag der Beisetzung angeordnet.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass sich die herrschaftliche Legitimation und Repräsentation im religiösen Kontext am Beispiel des Kristallisationspunkts des herrschaftlichen Tods in Mecklenburg über die Zäsur der Reformation hinweg vor allem durch inhaltliche Kontinuitäten auszeichnet. Wichtigste Argumente der Darstellung in Text und Bild waren in Spätmittelalter und Früher Neuzeit gleichermaßen die Genealogie der Dynastie und deren Eintreten für die Institution Kirche, es wurden keine grundsätzlich neuen Strategien der Vergewisserung entwickelt. Die spätmittelalterliche Basis der liturgischen Memoria wurde in dem ihr immanenten Teilaspekt einer profanen Memoria übernommen. Als nachdrückliches Zeichen für diesen Anschluss integrierte man die altgläubige Vergangenheit der Vorfahren nahtlos in das protestantische Bewusstsein. Konstant blieben auch die Sorge und das Bemühen um den Ort des Grabs und das Grabmal sowie um den Ablauf von Begängnis bzw. Bestattung. Gewandelt haben sich hingegen vor dem Hintergrund einer veränderten, d.h. gewachsenen Öffentlichkeit, die Medien der repräsentativen Vermittlung, ihre Ausformungen und die Gewichtung ihrer Darstellung. Als die neuen Hüter einer protestantischen Memoria können einerseits die Amtsträger der Landeskirche angesehen werden, die durch ihre Predigten und deren Drucke für ein Gedenken an die Fürsten sorgten. Die eigene Dynastie, die Untertanen des Landes aber auch die Reichsfürsten waren das Publikum, für deren Rezeption die Texte verfertigt wurden. Aber auch die Grabmäler blieben Träger einer religiös vermittelten Erinnerung. War die mittelalterliche, vom Kloster getragene liturgische Memoria die Grundlage einer wesentlichen Darstellungsoption herrschaftlicher Repräsentation, so wandelte sich diese Abhängigkeit in der Frühen Neuzeit. Nach der Reformation bestimmten die Landesfürsten als oberste Amtsträger der Kirche ihre dynastische Memoria und deren Darstellung selbst.

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Rezensionen:

»Wer sich künftig mit dynastischer Memoria und Repräsentation im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mecklenburg befasst, wird an dieser materialgesättigten Zusammenschau der entsprechenden Ausdrucksformen und ihrer funktionalen Analyse nicht vorbeikommen.«

Wolfgang Eric Wagner, in: Zeitschrift für historische Forschung 36, Heft 3 (2009), S. 488–490.

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